Allgemeines

Wir schießen mit Luftgewehr und Luftpistole auf 2 Ebenen an 9 modernen Schießständen. Gemäß der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und des BSSB, wird auf 10 m geschossen.

Erster Stand mit 5 Schießplätzen

Die Stände sind auch für Zimmerstutzen und Armbrust zertifiziert.

Bei uns schießen Jugendliche ab 12 Jahre, sowie Damen und Herren und Seniorinnen und Senoiren. Wir verfügen derzeit über 9 vereinseigene Luftgewehre, sowie 3 Jugendgewehre. Für unsere Allerjüngsten steht ab der Saison 2015 / 2016 eine Standanlage mit Lichtgewehr zur Verfügung.

Zweiter Stand mit 4 Schießplätzen

Hier dürfen sich bereits Kinder vor dem 12ten Lebensjahr sportlich betätigen, da ein Lichtgewehr waffenrechtlich als Spielgerät eingeordnet ist.

 

Schießsport

An den Rundenwettkämpfen im Gau Starnberg nehmen 2 unserer Mannschaften teil.

  • 1. Mannschaft: in der C- Klasse mit der Disziplin “ Luftgewehr offen“.
  • 2. Mannschaft: in der A- Klasse mit der Disziplin “ Senioren Auflage „.

Auf Vereinsebene werden Meisterschaften, Pokalwettbewerbe, Preis-, Stroh- und Königsschießen durchgeführt.

Ammerseepokal

Pokalübergabe

Seit Jahrzehnten wird zur Pflege der Geselligkeit mit Schützengesellschaften am Ammersee der privat gestiftete Ammersee- Pokal ausgelobt. Das Ammmerseepokal- Schießen wurde erstmals im Jahre 1955 von den 3 Schützenvereinen Silberfasan Inning, Seerose Eching und Eintracht Etterschlag ausgetragen. 1957 kamen die Wildschützen Bachern, Wörthseer Walchstadt, sowie wir, die Schützengesellschaft Morgenstern Breitbrunn hinzu. Die Regularien wurden während dieser Zeit mehrmals geändert und der jeweiligen Schießordnung angepaßt. Man trifft sich einmal im Jahr zum sportlichen Wettstreit und geselligen Beisammensein. Im 5- Jahreszyklus wird ein neuer Pokal ausgeschossen.


Unsere Trainingszeiten

Während der Schießsaison von Oktober bis Ende April kann jeden Donnerstag ab 17:00 Uhr trainiert werden. Die Jungend hat nach Absprache mit der derzeitigen Jugendtainerin auch zusätzlich einberaumte Trainingszeiten. Über die Wettkämpfe unserer jüngsten Mitglieder, informieren Sie sich bitte unter “ Unsere Jugend „.

 

Waffenrecht

Gesetzeskonformer Umgang mit unseren Sportwaffen
Auszug gemäß dem Waffengesetz Bayern, Fassung 17.7.2009
Alle hier aufgeführten Regeln beziehen sich ausschließlich auf Luftdruckgewehre und Luftdruckpistolen (kurz: Luftgewehre und Luftpistolen).

Weitere Informationen auf der Homepage des Bayerischen Schützenbundes. Dort auch Beantwortung spezieller Fragen, z.B. Munitionstransport im Flugzeug / Waffenrecht für Feuerwaffen, genaue Wortlaute der Gesetzestexte. www.bssb.de/waffenrecht.html

  • Der Umgang (u.a. erwerben, besitzen, überlassen, führen, mitnehmen, schießen, bearbeiten) mit Waffen ist, -soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen geregelt sind -, nur Personen über 18 Jahren erlaubt.
  • Das Schießen auf Schießstätten mit Luftgewehren und Luftpistolen ist ab 12 Jahren ohne Behördliche Zustimmung erlaubt unter bestimmten Auflagen:
  • von 12-14 Jahre muss das schriftliche Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegen, oder diese sind anwesend.
  • von 12-16 dürfen Kinder und Jugendliche nur unter der Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person, oder des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten schießen.
  • ab 16 Jahren reicht auf Schießstätten die allgemeine Standaufsicht
  • Transport: das Luftgewehr, die Luftpistole darf ab 18 Jahren erlaubnisfrei transportiert werden, z.B. von der Schießstätte nach Hause, oder zu einem Turnier, wenn die Schusswaffe nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit ist. Modernes LuftgewehrDie Sportwaffe darf nicht geladen sein, sie muss in einem Waffenkoffer oder Futteral mit einem Zahlenschloss oder Vorhängeschloss transportiert und dann auch so gelagert werden.